Eine Grenze (Lehnwort, abgeleitet vom gleichbedeutenden altpolnischen Wort granica[1][2]) ist der Rand eines Raumes und damit ein Trennwert, eine Trennlinie oder -fläche.
Grenzen können geometrische Räume begrenzen. Dazu gehören politische oder administrative Grenzen, wirtschaftliche-, Zollgrenzen oder Eigentumsgrenzen. Grundstücksgrenzen werden im Liegenschaftskataster nachgewiesen. Räume können auch unscharf begrenzt sein, etwa Landschaften, Kulturgrenzen oder Verbreitungsgebiete, die man in der Natur kaum durch Linienstrukturen festmachen kann.
Die Grenzen eines Volumens können Flächen, Linien oder Punkte sein, wie Seitenflächen, Kanten und Ecken eines Würfels. Der Luftraum ist für Zwecke des Luftverkehrs begrenzt; seine Grenzen beinhalten ein Volumen.
Ein Beispiel für Grenzen von eindimensionalen Räumen ist die obere und untere Grenze in der Mathematik (siehe Supremum). Umgangssprachlich wird dafür auch Grenzwert, Schwellwert oder Schranke gebraucht. Beispiele für nichtgeometrische Räume sind die übliche Verhaltensweise oder die Intimsphäre.
Auch der Allgemeinen Handlungsfreiheit sind Grenzen gesetzt. Art. 2 Abs. 1 GG (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) lautet: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ aus wikipedia